Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!
Psychische Erkrankungen (zweithäufigste Ursache für krankheitsbedingte Abwesenheiten) haben sich nach Rücken und Bandscheibenproblemen zur Volkskrankheit entwickelt. (89 von 100 Arbeitnehmern bestätigen, dass die psychosoziale Belastung stark zugenommen hat.) Psychisch erkrankte Mitarbeiter fallen oft monatelang aus, oder können ihren Job überhaupt nicht mehr antreten und diese Mitarbeiter zu ersetzen wird immer schwieriger.
Deshalb verlangt der Gesetzgeber seit 2013 im Arbeitschutzgesetz §5 Absatz 1 und 2 neben den seit Jahren stattfindenden Betriebsbegehungen (Physische Gefährdungsbeurteilung) auch die Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Führen die Arbeitgeber diese Beurteilung nicht durch, können die Leistungsträger die Lohnfortzahlung und die Behandlungskosten vom Arbeitgeber zurückverlangen.
Außerem sind Kündigungen von Langzeitkranken nahezu ausgeschlossen.
Bevor Ihnen also Leistungsträger auf unbestimmte Zeit ausfallen und dann auch noch Kosten in sechsstelliger Höhe auf Sie zukommen, lassen Sie lieber in ein bis zwei Tagen klären, inwieweit Mitarbeiter gefährdet sind, und was Sie kurzfristig dagegen tun können um Schaden von Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen abzuwenden.
EXALDO! – Unternehmensentwicklung GmbH
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