Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 28. November 2019 wurden die Grundsätze der GoBD neu gefasst und die Anforderungen an die Buchhaltung festgelegt:
D.h., dass zum einen die Buchhaltung entsprechend strukturiert, die Prozesse vorhanden und funktionieren müssen und diese zum anderen in Verfahrensdokumentationen und sonstigen Ausführung detailliert beschrieben sind.
Außerdem muss ein
eingerichtet und beschrieben werden.
Fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentationen können zum Verwerfen der gesamten Buchführung, Hinzuschätzungen von Umsätzen und Gewinnen (in der Regel für mindestens 3 Jahre) und damit zu
führen.
Beweislastumkehr
Nicht das Finanzamt muss fehlerhaftes Verhalten nachweisen, sondern der Unternehmer muss beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.
Aus diesem Grund müssen alle Prozesse beschrieben, damit nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Erfüllt der Unternehmer diese Anforderungen nicht, muss er sofort zahlen und kann dann anschließend dagegen klagen.
Anforderungen an die Verfahrensdokumentationen
Erstellung folgender Verfahrensdokumentationen
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EXALDO – Unternehmensentwicklung Stefan Reuß
Klausener Winkel 22
90482 Nürnberg